Die Einsatzzeit der Fachkraft für Arbeitssicherheit

Die Einsatzzeit wird nach DGUV Vorschrift 2 errechnet.

Grund- und betriebsspezifische Betreuung

Die Grundbetreuung umfasst Basisleistungen nach dem ASiG, die unabhängig von betriebsspezifischen Gegebenheiten anfallen. Die betriebsspezifische Betreuung baut auf der Grundbetreuung auf und ergänzt sie auf der Basis der betrieblichen Gefährdungssituation und sonstigen Gegebenheiten, um die individuellen Betreuungserfordernisse des einzelnen Betriebs. Damit wird der individuellen betrieblichen Situation Rechnung getragen.


Teilzeitbeschäftigte

Bei Feststellung der Zahl der Beschäftigten zur Zuordnung der Betreuungsmodelle sind Teilzeitbeschäftigte mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von nicht mehr als 20 Stunden mit 0,5 und nicht mehr als 30 Stunden mit 0,75 zu berücksichtigen. Als Beschäftigte zählen auch Personen, die nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz im Betrieb tätig sind. DGUV V2 Anhang 1












Tatsächliche Mitarbeiteranzahl sind 0,
und anteilige Mitarbeiter sind es 0.






Aufteilung Faktor BA / SIFA


Bei der Aufteilung der Zeiten auf Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit ist ein Mindestanteil von 20% der Grundbetreuung, jedoch nicht weniger als 0,2 Std./Jahr pro Beschäftigtem/r, für jeden Leistungserbringer anzusetzen. siehe DGUV V2 Anlage 2 Punkt 2

Mindestzeit 0,2/MA = 0
Mindestzeit 20% = 0

Betriebsarzt: | SIFA:


Aufteilung Faktor Verwaltungs / SIFA


Verwaltung: | SIFA:



Summen in Dezimal Stunden

Verwaltung: SiFa: GESAMT:

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