Brandschutzbeauftragter
Damit Brandschutz nicht zum „heißen“ Thema wird, sollte Sie das nicht ganz kalt lassen.
Auch im 21. Jahrhundert sterben in Deutschland immer noch viel zu viele Menschen an Folge von Bränden.
Der Anteil in Betrieben ist dabei nicht unerheblich, der Schaden ist unermesslich.
2 von 3 Unternehmen sind nach einem Großbrand insolvent und müssen schließen.
Unser gemeinsamer Beitrag dazu ist es, dass deutlich weniger Brandopfer,
weniger Feuerwehreinsätze und möglichst keine Insolvenzen von Unternehmen durch Brände
in den Statistiken eingehen.
Brandschutz ist keine Einzelaufgabe!
Alle Menschen sind in ihrem Umfeld dazu verpflichtet, Brände zu vermeiden oder
Brandschäden einzudämmen. Führungskräfte sind naturgemäß für ihren Bereich dafür verantwortlich,
das Verständnis der Mitarbeiter hinsichtlich des Brandschutzes zu vermitteln.
Als ausgebildeter „Brandschutzbeauftragter“ berate ich Sie gern zum Thema Brandschutz
nach Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG § 10) in Ihrem Betrieb.
- Information zu aktuellen Gesetzen und Regelungen (Management)
- Erstellung der Brandschutzordnungen A, B und C
- Objektanalysen zum Brandschutz
- Info zur Bereitstellung von Feuerlöschmitteln
- Erstellung von Flucht- und Rettungswegplan (mit bearbeitungsfähigen Gebäudeplänen)
- Ortung der Sammelplätze (in Zusammenarbeit mit der zuständigen Feuerwehr)
- Erstellung von Feuerwehrplänen (in Zusammenarbeit mit der zuständigen Feuerwehr)
- Schulungen der Führungskräfte
- Organisation von Räumungsübungen
- Schulung von beauftragten Personen im Betrieb (Brandschutzhelfer Ausbildung)